Notarzt

Bei einem Notarzt handelt es sich um einen Arzt für Akkutsituationen

Ein Notarzt wird von den Rettungssanitätern unterstützt und ist in der Regel der erste medizinische Helfer, der sich um Akkutpatienten kümmert.

 

Einen Arzt, der über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügt, und in dem Bereich Akkutsituationen mit Transportmitteln des Rettungsdienstes, in kürzester Zeit zum Patienten gelangt, um ihn präklinisch zu behandeln, nennt Mann einen Notarzt. Er beziehungsweise sein Fahrzeug, bei dem es sich entweder um einen Notarztwagen, einen Rettungshubschrauber oder ein Noteinsatzfahrzeug handelt, ist grundsätzlich mit einer Reihe von Medikamenten ausgestattet, um direkt an Ort und Stelle die Patienten behandeln zu können. Häufig wird er allerdings mit dem Kassenärztlichen Notdienst verwechselt, der kein Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb der üblichen Ordinationszeiten, also Sprechzeiten, sicherstellt.

Die Ärzte des Notdienstes haben außerdem möglicherweise lediglich geringe oder auch gar keine notfallmedizinischen Erfahrungen. Wer als Notarzt tätig ist, muss zusätzlich zu seiner ärztlichen Ausbildung über eine weitere zusätzliche Qualifikation verfügen. Dabei handelt es sich in Deutschland, je nach Bundesland, um den Fachkundenachweis Rettungsdienst oder Zusatzweiterbildung Notfallmedizin. Voraussetzung für die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin setzt, seit der letzten Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, eine zweijährige Weiterbildung auf einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten voraus.

Von diesen zwei Jahren müssen sechs Monate Weiterbildung in der Notfallaufnahme, der Intensivmedizin oder der Anästhesiologie erfolgen, außerdem muss zusätzlich ein 80 stündigen Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung besucht werden sowie, unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, 50 Einsätze im Rettungshubschrauber oder Notarztwagen absolviert werden. Nicht verwechselt werden darf die Ausbildung zum Notarzt mit dem von der DGINA geforderten Facharzt für Notfallmedizin. Diese Facharztausbildung befähigt nämlich zur Arbeit in einer interdisziplinären Notaufnahme. Der Notarzt wird von speziell ausgebildetem Rettungspersonal, also von den sogenannten Rettungsassistenten, begleitet und ist gegenüber diesem Personal weisungsbefugt in medizinischer Hinsicht. In der ehemaligen DDR bezeichnete man den Notarzt auch als Schnelle Medizinische Hilfe, kurz SMH.