Hausbesitzerhaftpflicht

Für die Hausbesitzerhaftpflicht gibt es eine Versicherung

Die Hausbesitzerhaftpflicht kann jeden Immobilieneigentümer betreffen, der Wohnungen oder Häuser vermietet. Eine entsprechende Versicherung bietet Schutz.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in Deutschland die persönliche Haftung geregelt: Wer einen Schaden verursacht, der muss dafür aufkommen. Experten empfehlen deshalb jedem Erwachsenen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Zweifel auch größere Schäden regulieren kann. Eine besondere Art der Haftung, die Hausbesitzerhaftpflicht nämlich, betrifft jeden Vermieter einer Immobilie.

Es sind vielfältige Beispiele denkbar, die für einen Hauseigentümer teuer werden können. Wenn beispielsweise auf dem Weg zur Haustür Steine locker sind und zu gefährlichen Stolperkanten werden, können sich Mieter oder Besucher verletzen. Auf den Vermieter können in einem solchen Fall Schmerzensgeldforderungen zukommen, unter Umständen muss er auch für die Behandlungskosten beim Arzt aufkommen. Gleiches gilt, wenn bei einem Herbstturm ein Ziegel vom Dach geweht wird und einen Passanten verletzt oder ein vor dem Haus abgestelltes Auto beschädigt. Dachlawinen im Winter sind eine weitere mögliche Gefahrenquelle.

In all diesen Fällen greift die Hausbesitzerhaftpflicht. Das bedeutet: Der Eigentümer der Immobilie wird zur Kasse gebeten. Da hier in ungünstigen Fällen erhebliche Summen zusammenkommen können, sollte jeder Vermieter eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Sie übernimmt die Zahlungen in berechtigen Fällen und hilft zugleich dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht.

Besitzer von ausschließlich selbstgenutzten Immobilien brauchen sich um die Hausbesitzerhaftpflicht übrigens keine Sorgen zu machen. Nach der gängigen Rechtsprechung sind die beschrieben Risiken für sie durch ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sobald sie jedoch nur ein einziges Zimmer vermieten, ändert sich die Situation. Dann ist die Nutzung nicht mehr ausschließlich privat, und es muss eine zusätzliche Police abgeschlossen werden.

Etwas komplizierter stellt sich der Fall bei Gemeinschaftseigentum dar, wie es etwa die Gartenflächen oder Parkplätze vor Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen sein können. In der Regel gibt es eine Eigentümergemeinschaft, die sich in regelmäßigen Abständen – zum Beispiel einmal im Jahr – zusammensetzt. Es kann ratsam sein, dass diese Gemeinschaft dann zusammen für alle Flächen im gemeinsamen Eigentum eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließt.