Firmeninsolvenz
Firmeninsolvenz bedeutet Abschied, aber auch Neubeginn
Die Geschäftsauflösung geht nicht selten mit der Firmeninsolvenz einher. Die Tragik einer solchen Entwicklung bedeutet aber oft auch Comeback.
Die Gründung von Unternehmungen ist mit sehr viel Euphorie, Tatendrang, Hoffnung, viel versprechenden Ideen und auch der Angst verbunden, bei negativer wirtschaftlicher Entwicklung möglicherweise Firmeninsolvenz anmelden gezwungen zu sein. Dieser Tatsache müssen Gewerbetreibende ins Auge sehen, da sich der Kreis von Firmenpleiten von Jahr zu Jahr ständig vergrößert.
Wenngleich die Anzahl der Unternehmensneugründungen in Deutschland weiterhin steigt und nach statistischen Untersuchungen im Durchschnitt zirka vier neue Arbeitsplätze mit jeder Bildung geschaffen werden, so geht doch das Schreckgespenst einer Firmeninsolvenz ständig mit einher. Im Baugewerbe stehen Geschäftsauflösungen auf der Tagesordnung, zumal die Zahlungsmoral von Bauherren auch nicht mehr den traditionellen Werten von Ehrlichkeit und Redlichkeit zuzuordnen sind. Den Geschäftsinhabern bleibt ohne finanzielles Polster bei stetig ausfallenden Zahlungen kaum eine andere Chance als der Weg zum Amtsgericht, um Firmeninsolvenz anzukündigen.
Der Ausfall von Zahlungen ist das erstgenannte Argument, wenn Firmeninhaber nach dem Grund der Geschäftsauflösung befragt werden. Leider zeigt sich in einigen Wirtschaftsbereichen eine Tendenz, die nicht nur nachdenklich stimmen sollte, sondern auch traurig macht. So werden Leistungen empfangen, aber nicht vergütet. Mit fadenscheinigen Begründungen wird die Zahlung hinausgezögert beziehungsweise die Rechnung nie beglichen. Da solche Praktiken auf der Tagesordnung stehen und Selbstjustiz in Deutschland verboten ist, bleibt oftmals nur der Weg zum Gericht die einzige Lösung. Hier geht ohne finanzielle Mittel oftmals auch nichts, zumindest, wenn beispielsweise das Honorar für den begleitenden Rechtsanwalt nicht mehr ausgeglichen werden kann, da alle Finanzpolster aufgebraucht sind.
Eine Firmeninsolvenz ist nicht nur schlechthin eine unheilvolle Angelegenheit. Sie weitet sich oftmals auch noch auf die persönlichen und familiären Belange aus, da die Kreditaufnahmen im Rahmen der Unternehmensgründung in der Regel durch eine leibliche Bürgschaft abgesichert sind und somit den Zugriff der Gläubiger auf das persönliche Eigentum gestatten. In solchen Fällen entwickelt sich eine Firmeninsolvenz dann auch noch zur familiären Tragödie, die unbeteiligte Menschen nicht nur in den wirtschaftlichen Ruin stürzen kann.