Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung bietet Sicherheit beim Bezahlen
Mit einer Einzugsermächtigung erlaubt man einem anderen, Geld von seinem Konto abzubuchen. Diese Bezahl-Methode ist vor allem im Internet sehr verbreitet.
Wer häufiger im Internet einkauft, der hat sicherlich schon einmal eine Einzugsermächtigung für sein Bankkonto erteilt. Beim Online-Shopping hat man grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, bestellte Waren zu bezahlen. Man kann sich die Produkte erst einmal liefern lassen und dann die beigelegte Rechnung per Überweisung begleichen. Eine andere Alternative ist der Versand per Nachnahme. Dabei zahlt der Kunde das Geld an den Paketboten bei der Übergabe der Ware. Besonders großer Beliebtheit erfreut sich das Bezahlen im Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung, mit der die Firma den fälligen Betrag vom Konto des Bestellers abbuchen kann.
Für den Kunden ist das Bezahlen mit einer Einzugsermächtigung eine sichere Sache. Denn er hat die Möglichkeit, ungerechtfertigten Abbuchungen innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen. Er tut das bei seiner Bank, die daraufhin den abgebuchten Betrag wieder gutschreibt. Wer also zum Beispiel ein Produkt bestellt, eine Einzugsermächtigung erteilt und dann – trotz erfolgter Lastschrift – keine Lieferung erhält und auf Nachfragen keine Antwort bekommt, der kann die Lastschrift zurückgeben und so sein Geld wiederbekommen.
Eine Einzugsermächtigung wird grundsätzlich bis auf Widerruf erteilt. Das heißt, der Inhaber des Bankkontos kann die Erlaubnis, Geld abzubuchen, jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder zurücknehmen. Manchmal allerdings gilt die Erteilung der Einzugsermächtigung auch als wesentlicher Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel über ein Zeitungsabonnement. Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile zu der Frage, ob diese Verknüpfung statthaft ist oder ob nicht auch in einem solchen Fall ein jederzeitiger Widerruf möglich sein muss.
Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, der kann sich in vielen Fällen das Leben leichter machen. Denn er braucht nicht mehr selbst an feste Termine zu denken, zu denen bestimmte Summen überwiesen werden müssen. Das Bezahlen per Lastschrift eignet sich insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Wohnungsmiete, Abschlagszahlungen auf die Stromrechnung oder Abonnements.
Und wer häufiger seine Steuerzahlungen vergisst, der kann auch dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Mahngebühren wegen verstrichener Zahlungsfristen gehören dann der Vergangenheit an.