Tagesspesen
Tagesspesen werden mit der Steuererklärung zurückerstattet
Ab einer Abwesenheit von acht Stunden vom Arbeitsplatz oder vom eigenen Büro zuhause kann man eine Verpflegungspauschale in Form von Tagesspesen absetzen.
In Bezug auf die Reiseabrechnung und da vor allem auf die Tagesspesen sollte man sich kein Geld durch die Lappen gehen lassen und die Verpflegungspauschalen ordentlich angeben, beziehungsweise für sich selbst ausrechnen. Wer geschäftlich viel auf Reisen ist, der macht dies gerne, weil er mit Leib und Seele zum Beispiel Außendienstmitarbeiter ist. Allerdings ist die anschließende Abrechnung der Reise oder der Außendiensttätigkeit für viele ein Gräuel, da diese in der Regel recht mühsam ist. Gerade wenn Verpflegungspauschalen angeboten werden, ist der Griff zur Pauschale doch einfacher, als die Abrechnung nach Belegen.
Doch sollte man da genau überprüfen, ob eine Reiseabrechnung nach Belegen nicht doch sinnvoller wäre. Mittlerweile gibt es Gott sei Dank eine Reiseabrechnungssoftware auf dem Markt, die diese Maßnahmen massiv erleichtern kann. Gibt man in einer solchen Software den Startpunkt der Reise, das Reiseland und die Rückkehr ein, dann zeigt diese Art von Programm direkt und zuverlässig den richtigen Satz der abzurechnenden Tagesspesen an, ohne das man es selbst ausrechnen muss. Tagesspesen sind festgelegt und zwar in den Richtlinien zu Reiseabrechnungen und Verpflegungspauschalen.
Wer da ungenau rechnet, oder auch wenn nur ein Flüchtigkeitsfehler in den Zeitangaben passiert, dann schenkt man dem Finanzamt bares Geld. Unselbständige Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers eine Dienstreise tätigen müssen lediglich ihre Belege einreichen und die angefallenen Abwesenheitszeiten auflisten. Den Rest erledigt die Reiseabrechnungsabteilung. Alle Auslagen für die Reise plus die Tagesspesen werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erstattet. Doch ganz so einfach funktioniert das nicht bei Selbständigen. Die müssen sich nach wie vor selbst um ihre Reiseabrechnungen kümmern.
Tagesspesen wurden aus dem Grund eingeführt und steuerlich absetzbar gemacht, damit die Menschen, die aufgrund selbständiger beruflicher Maßnahmen außerhalb der eigenen Wohnung auf Reisen gehen müssen und sich daher nicht so günstig wie zuhause oder an einem festen Arbeitsplatz verpflegen können, ihren beruflich bedingten Mehraufwand von der Steuer innerhalb der Verpflegungspauschale absetzen können. Im Internet können sich Selbständige über die aktuellen Verpflegungspauschalen für die Tagesspesen Abrechnung informieren.