Paketdienst

Wo der Paketdienst das Päckchen abgeben darf, wenn keiner zu Hause ist

Was tun, wenn das Paket da ist, der Empfänger aber nicht? Die Sendung darf vom Paketdienst zwar nicht abgestellt, aber beim Nachbarn abgegeben werden.

 

Das Päckchen ist da, der Empfänger aber leider nicht. Darf der Paketbote das Päckchen in diesem Fall einfach vor die Tür stellen? Nein, das darf er nicht! Allerdings kann er es beim Nachbarn abgeben, wobei sich hier die Frage stellt, wer denn überhaupt als Nachbar gilt. Denn für den Paketdienst ist es an der Tagesordnung, dass der Adressat eines Pakets nicht zu Hause anzutreffen ist. Leider gibt es für diesen Fall keinerlei gesetzliche Regelungen, weshalb Paketdienste diese Situation in ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben. Eine Sendung irgendwo abzustellen, wie zum Beispiel auf den Briefkästen eines Mehrfamilienhauses, ist dementsprechend verboten.

Bei einem Nachbarn kann Ihre Sendung allerdings schon abgegeben werden und mit der Übergabe des Paketes an einen Ersatzempfänger hat der Paketzusteller seinen Job erfüllt. Auch in diesem Fall gilt das Paket als ordnungsgemäß ausgeliefert. Der Zusteller hat in dieser Situation lediglich die Pflicht, dem Empfänger durch eine Benachrichtigungskarte darüber zu informieren, wo genau er das Paket ersatzweise abgegeben hat. Der Haken dabei ist, das rechtlich nicht genau geregelt ist, wer denn überhaupt als Nachbar bezeichnet werden darf. Manche Paketdienste geben in ihren Geschäftsbedingungen zwar an, dass nur an unmittelbare Nachbarn ausgeliefert werden darf, doch was genau unmittelbar heißt, ist unklar. Handelt es sich hierbei um den Nachbarn aus dem selben Stockwerk oder auch noch im Nebenhaus? Manche Paketdienste liefern sogar an alle Nachbarn aus, weshalb es vorkommen kann, dass es sich hierbei um jemanden handelt, den man erst noch suchen muss.

Wenn Paketdienste in der direkten Nachbarschaft keinen Ersatzempfänger findet, kann er das Paket auch in der nächsten Postfiliale abgeben, oder zum Paketdienst um die Ecke bringen. Natürlich hat es in solchen Situationen auch schon Fälle gegeben, die vor Gericht gelandet sind, wenn sich zum Beispiel der Nachbar mit dem Paket aus dem Staub gemacht hat. In diesem fall übernehmen die Paketdienste keinerlei Haftung, wie viele Juristen meinen allerdings zu Unrecht. Nach vielen Gerichtsurteilen müssen Paketdienste in solchen Fällen den Wert des Pakets erstatten, dieses Recht muss man sich allerdings erst mühsam vor Gericht erstreiten. Wer also für seinen Nachbarn ein Paket vom Paketdienst annimmt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er übergangsweise dafür haftet, bis die Sendung bei ihrem eigentlichen Empfänger angekommen ist.