Pachtverträge
Pachtverträge erfordern besondere Achtsamkeit von Ihnen
Wer im Bereich der Gewerbemietverträge Pachtverträge unterzeichnen möchte, der muss sich der Tragweite bewusst sein und einige Punkte beachten.
Oft wird der Abschluss eines Pachtvertrages massiv unterschätzt. Daher ist es umso Bedeutsamer, vor der Vertragsunterzeichnung einige Punkte in Bezug auf das Pachtverhältnis zu berücksichtigen und zu klären. Generell lässt sich empfehlen, so wichtige existenzielle Dinge wie gewerbliche Pachtverträge von einem Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter überprüfen zu lassen. Denn schnell kann eine so harmlos klingende Sache wie ein Pachtvertrag zu einem riskanten Unterfangen ausufern. Bei gewerblichen Pachtverträgen sollte man sich immer die Summe des Pachtzinses vor Augen halten.
Ein Pachtzins über 3000 Euro pro Monat bedeutet bei einer Laufzeit von durchschnittlichen fünf Jahren immerhin eine Summe, beziehungsweise eine Verpflichtung von 150000 Euro exklusive eventuell anfallender Renovierungskosten die auch sehr kostspielig ausfallen können, je nach Pachtgegenstand. Auch die laufenden Nebenkosten und Pachterhöhungen müssen in Pachtverträgen einkalkuliert und beachtet werden. Daher nie einfach sorglos einen gut klingenden Pachtvertrag ohne vorherige und eingehende Prüfung durch einen fachmännischen Rat unterzeichnen.
Pachtverträge unterliegen generell gesetzlichen Bestimmungen aus den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Doch diese finden lediglich eine Anwendung, wenn ein bestimmter Sachverhalt im Pachtvertrag selbst nicht definitiv geregelt ist. Da das Bürgerliche Gesetzbuch eher Pächterfreundlich gehalten ist, befindet man sich mit somit bei sehr kurz gehaltenen Pachtverträgen auf der sicheren Seite. Dennoch ist es ratsam, zu beginn und am Ende eines Pachtverhältnisses genauso wie bei einer ganz normalen Mietsache ein Übernahme und Rückübergabeprotokoll zu erstellen und dieses mit dem Verpächter durchzuarbeiten.
So sind sich von Anfang an alle Vertragsparteien über den Zustand des Pachtgegenstandes einig und man hat etwas Schriftliches in der Hand, sollte es doch zu einem Rechtsstreit kommen. Pachtverträge sollten bestimmte Punkte beinhalten. Unter anderem gehören dazu die Angaben aller gewerblich genutzter Räume, eine ausreichende Pachtdauer, generelle Vorschriften in Bezug auf das Gastronomiegewerbe, wie zum Beispiel Ruhetage oder bindende Verträge mit Getränke und Nahrungslieferanten, etc. All diese Gegenstände sind Bedingungen und oftmals auch Voraussetzungen für das Zustandekommen von Pachtverträgen.