Miete Nebenkosten
Miete und Nebenkosten müssen Sie getrennt betrachten
In die Miete sind Nebenkosten meist nicht inbegriffen. Obwohl es oftmals die Möglichkeit der Warmmiete gibt, treten zumeist noch Kosten nebenher auf.
Wenn man Mieter einer Wohnung wird, hat man sich ja im Vorfeld zumeist schon mit dem Vermieter über die Miete geeinigt. Diese kann warm oder kalt sein. Bei der Warmmiete sind die Kosten für die Heizung bereits inbegriffen, bei der Kaltmiete kommen sie folglich also als Zusatzkosten auf den Mieter zu. Unter Nebenkosten versteht man die Kosten für Wasser und Strom aber auch diese für die Müllentsorgung. Die Nebenkosten werden vom Vermieter meist als monatlicher Pauschalbetrag schon mit eingezogen. Der Betrag, den man an den Vermieter bezahlt beinhaltet also die Miete und einen Teil der Nebenkosten.
Wenn dann am Jahresende die Nebenkostenabrechnung kommt, hat der Mieter das Recht, diese Abrechnung einzusehen. Es muss ihm möglich sein, die Nebenkosten nachzuvollziehen. Dass bedeutet, dass der Mieter das Recht auf eine eigene Wasseruhr, einen eigenen Stromzähler und auch Zähler an der Heizung hat. Eine Nebenkostenerhöhung darf zudem nicht ohne Rücksprache mit dem Mieter vorgenommen werden. Die Miete und die Nebenkosten werden vom Mieter also monatlich an den Vermieter gezahlt. Wer sich darüber Notizen macht, was er an Wasser und Heizkosten verbraucht, hat es dann am Jahresende leichter, eventuell Nachzahlungen nachzuvollziehen.
Der Mieter hat die Pflicht, Miete und Nebenkosten zum Fälligkeitstermin zu bezahlen, im Gegenzug aber das Recht, dass ihm die Dinge, für die er bezahlt, auch in vollem Umfang nutzen zu können. Wenn die Wasserversorgung nicht ausreichend gewährleistet ist oder die Heizung nicht wärmt, muss er den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und verlangen, dass dieser das Problem so schnell wie möglich behebt. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, hat der Mieter das Recht, die Miete, beziehungsweise den Betrag für die Nebenkosten zu kürzen.
Bevor er diesen Schritt geht, sollte er sich jedoch bei der Hausverwaltung oder einem Schutzbund erkundigen, welche Rechte er diesbezüglich hat. Der Vermieter kann beim Ausbleiben der Zahlung ebenfalls den Mieter anmahnen und hat später, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, das Recht, eine Räumungsklage einzureichen. Da man mit seinem Vermieter möglichst gut klarkommen möchte ist es angeraten, Miete und Nebenkosten fristgemäß zu zahlen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Mancher Vermieter lässt mit sich reden, wenn man ihn im Vorfeld auf eventuelle Geldnöte hinweist. Auch Vermieter sind nur Menschen.