Kündigung

Ratgeber Kündigung – wenn, dann bitte richtig

Eine Kündigung, ganz gleich von welcher Seite diese ausgeht, muss in Deutschland ordnungsgemäß unter der Beachtung von vielerlei Kriterien ablaufen.

 

Meistens ist eine Kündigung für beide Parteien ärgerlich, sowohl für Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber. Letzter muss Papierkram erledigen und sich gegebenenfalls nach einem Ersatz umschauen, ersterer dagegen befindet sich wieder auf dem Arbeitsmarkt, der in Deutschland momentan mehr als nur mager ausschaut. Doch bei der Kündigung, egal wer Sie nun ausspricht, müssen vielerlei Regeln beachtet werden. Zunächst wäre da der Unterschied zwischen einer ordentlich sowie einer außerordentlichen Kündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt genau 28 Tage zum 15.oder zum Ende eines Monats, soweit dies nicht im Arbeitsvertrag anders fixiert wurde. Während einer Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Gründe für ein solches Vorgehen sind meistens mangelte Eignung für die vertraglich festgelegte Tätigkeit, Alkohol- oder Drogenprobleme, Konflikte mit dem Gesetztes und sonstige rufschädigende Probleme. Soviel zur „ordentlichen“ Kündigung.

Das außerordentliche Pendant führt zu einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit die außerordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin auszusprechen oder dem Arbeitnehmer eine Frist zu setzen. Der ausschlaggebende Punkt für eine außerordentliche Kündigung muss schon recht hart sein, z.B. Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz, das Verraten von Firmengeheimnissen, massive Beleidigung oder Belästigung oder sonstige Straftaten während und im Umfeld der Arbeitszeit. Hier verstehen die meisten Arbeitgeber gar kein Pardon. Wer vorab schon die eine oder andere Abmahnung kassiert hat, kann noch leichter abgeschoben werden. Gibt es Ausnahmen? Kaum. Obwohl z.B. Schwangere und Behinderte einen besonderen Kündigungsschutz genießen, kann auch dieser nicht von grober Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz schützen.

Zum Schluss sei noch die betriebsbedingte Kündigung erwähnt, die in den letzten 3-4 Jahren fast schon zu einem Alltagsbild geworden ist. Geht es dem Unternehmen finanziell schlecht, ist der erste Sanierungspunkt meistens die Entlassung von nicht gebrauchten Arbeitskräften. Das kann den Neuling genau so treffen wie einen, der schon 30 Jahre im Unternehmen tätig ist – in Zeiten des kreisenden Pleitegeiers hat man keine Zeit zum großartigen Selektieren und Abwiegen.