Gerichtskosten

was man über die Gerichtskosten wissen muss

Bei einem Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es um die Kosten bestellt ist und wer sie übernehmen muss.

 

Sehr viele Bürger schrecken vor dem Gang zum Gericht stets zurück, weil sie Angst vor hohen Kosten haben. Diese Angst ist nicht ganz unberechtigt, schließlich resultieren aus einem Gerichtsverfahren gleich mehrere Kosten. Da wären zum einen die Kosten für den Anwalt, sowie auf der anderen Seite die eigentlichen Gerichtskosten.

Interessanterweise kommt es immer wieder vor, dass die Gerichtskosten unterschätzt werden. Dies sollte man allerdings nicht tun, da sie sich in Abhängigkeit vom Umfang des Verfahrens durchaus auf einen stattlichen Betrag belaufen können. Die Kosten selbst resultieren aus der Verhandlung und dem damit verbunden Aufwand. Schließlich muss jeden Verfahren geprüft und dokumentiert werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch die Richter sowie die anderen Angestellten des Gerichts ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Daher sollte man sich im Vorfeld immer genau überlegen, ob man sich den Gang vor Gericht tatsächlich zutraut.

Natürlich ist es auch immer eine Frage des Versicherungsschutzes. Wenn man zum Beispiel über einen guten Versicherungsschutz verfügt und man selbst als Kläger auftritt, hat man nichts zu befürchten. Denn eine gute Rechtsschutzversicherung deckt sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten ab. Auf diese Weise ist man bestens abgesichert – selbst wenn man den Fall verlieren sollte, muss man sich keine sorgen machen. Dann ist es nämlich so, dass die Versicherung einspringen und die Kosten übernehmen muss. In diesem Zusammenhang sei jedoch darauf hingewiesen, dass es natürlich immer ganz auf die Versicherungsbedingungen ankommt, die mit dem Versicherer getroffen wurden.

Übrigens spielt der Ausgang eines Gerichtsverfahrens stets eine wichtige Rolle. Es ist so, dass das Gericht darüber entscheidet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. In der Regel ist es so, dass sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten vom Verlierer beziehungsweise von der Seite zu tragen sind, die den Prozess verloren hat. Weil oftmals keine eindeutiger Gewinner ermittelt werden kann, kommt es in der Praxis häufiger vor, dass die Anwalts- und Gerichtskosten von beiden Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen sind. Auch dann ist es von Vorteil, wenn man über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Kosten übernimmt.

Unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist es auch möglich, die so genannte Prozesskostenhilfe zu erhalten. In solch einem Fall werden die Kosten vom Staat getragen. Allerdings muss die Hilfe im Vorfeld beziehungsweise vor Verfahrensbeginn genehmigt sein.