Erwerbsminderung

Erwerbsminderung kann jeden von uns treffen

Erwerbsminderung ist ein unschönes Thema, das jeden im Arbeitsleben stehenden treffen kann. Helfen kann zum Teil eine Erwerbsminderungsrente.

 

Erwerbsminderung ist sicherlich ein Thema, über das man nicht gerne im Freundes- oder Bekanntenkreis spricht. Kein Wunder, schließlich ist Arbeit in unserer Gesellschaft eine Sache, die sehr hoch angesehen ist. Wer einen tollen Job hat, ist jemand. Er hat einen gewissen Status, Geld und, je besser die Stellung ist, auch Macht. Kaum jemand würde freiwillig auf seine Arbeit verzichten, und doch kann es jeden von uns schneller treffen, als es uns lieb ist. Schließlich kann niemand voraussehen, welche gesundheitlichen Einschränkungen einen unter Umständen von einem Tag auf den anderen aus dem aktiven Berufsleben katapultieren. Über Erwerbsminderung sollte daher viel offener gesprochen und die Thematik nicht tabuisiert beziehungsweise totgeschwiegen werden.

Ist es einmal so weit und der Fall der Erwerbsminderung tritt bei einem persönlich ein, sollte man über seine Rechte gut Bescheid wissen. Es gibt zwar von der Deutschen Rentenversicherung eine so genannte Erwerbsminderungsrente, diese ist jedoch an ganz bestimmte streng ausgelegte Bedingungen geknüpft, welche immer weniger Menschen erfüllen. So ist es heutzutage gerade für jüngere Personen eigentlich unumgänglich, privat vorzusorgen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher mittlerweile zum Standard, den sich jeder, der im Arbeitsleben steht, leisten sollte, um im Falle einer Erwerbsminderung nicht vor einem finanziellen Desaster zu stehen.

Die so genannte Rente bei Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung ist wie bereits angedeutet an einige wichtige Bedingungen geknüpft. Wer nicht vor dem 02. Januar 1961 geboren ist, kann diese Rente ohnehin schon mal vergessen. Alle anderen müssen die Berufsunfähigkeit auch erst einmal nachweisen, ferner müssen sie gewisse Beitragszahlungen in einem bestimmten Zeitraum vorweisen können sowie eine allgemeine Wartezeit erfüllen. Hier ist im Falle der Erwerbsminderung also nicht mehr viel zu holen.

Es gibt jedoch auch noch die speziellen Fälle der vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung. Hier können entstandene Lohneinbußen unter Umständen ersetzt werden, wenn nachgewiesen ist, dass jemand nur noch in der Lage ist Teilzeit zu arbeiten, oder eben gar nicht mehr. Tritt eine Erwerbsminderung bei Bergleuten ein, so gibt es für diese noch mal eine Sonderregelung, die auf diese körperlich extrem anstrengende Arbeit Rücksicht nimmt.