Dissertation
Die Dissertation als Abhandlung für den akademischen Grad
Die Dissertation ist das wichtigste Leistungsmerkmal des Promotionsverfahrens und der Verleihung des akademischen Grades oder natürlich dem Doktortitel.
Voraussetzung für die Promotion und somit die Anfertigung der Dissertation/Doktorarbeit ist ein Hochschulstudium. Der Interessent beantragt nach Abschluss seines Studiums beim Dekanat die Zulassung des Doktorand und benennt sein Forschungsthema. Falls der Interessent noch keinen Betreuer für seine Dissertation hat, kann ihm der Dekanat helfen, einen Betreuer zu suchen, der mit genau diesem Forschungsthema betraut ist. Die Frist seine Dissertation zu schreiben je nachdem sehr unterschiedlich und schwanken von 1 Jahr bis hin zu 2 – 4 Jahren.
Die Dissertationen ist dazu da, dass der Kandidat belegen kann, dass er selbstständig und wissenschaftlich arbeitet. Das ist wichtig, denn ansonsten wird so eine Arbeit nicht anerkannt. Die wissenschaftliche Seite muss immer klar heraus gearbeitet werden und sein. Die dann aufgeschriebenen neuen Erkenntnisse sollten dann natürlich einwandfrei sein. Natürlich ist es auch relevant, über Fachliteratur, der Arbeitsweise und daraus resultierende Rückschlüsse zu ziehen. Aber das muss auch immer nachvollziehbar für die kontrollierende Stelle sein. Es ist bei der Dissertation nicht erlaubt fremde Texte ohne Quellenangaben zu verwenden. Denn die Dissertation muss auf selbständiger Arbeit beruhen. Ist das nicht der Fall und hat z.B. sogar ein Ghostwriter seine Arbeiten mit eingebracht, dann kann es noch im Nachhinein es zur Aberkennung des Doktorgrades führen. Es kann dann auch noch zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Die geschriebene Dissertation wird bei der fachlich zuständigen Fakultät eingereicht. Wurde die Dissertation positiv vom Ausschuss beurteilt, folgt dann die mündliche Prüfung. Die Benotungen von Dissertationen lauten von summa cum laude (Notenskala 0,5 bis 0,7), manga cum laude (Notenskala 1,0), cum laude (Notenskala 2,0), rite (Notenskala 3,0) und insufficienter/non sufficit/non rite (Notenskala über 3,0).
Ist der Abschluss dann geschafft, wird die Dissertation veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann über Verlage oder auch Fachzeitschriften erfolgen. Neuerdings kann man auch seine Publikationen online in das Internet stellen. Diese elektronischen Dissertationen werde in Bibliotheken oder Instituten eingesetzt. Mit dieser Veröffentlichung ist der letzte Bestandteil der Dissertation geschafft und der Doktortitel darf vom Kandidaten geführt werden.